Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Prinzipal-Express
I Allgemeines
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere AGB. Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Mitarbeiter des Prinzipal-Express.
II Geltungsbereich
Die angebotenen Leistungen beziehen sich auf gewerbliche Personenbeförderung. Wir gewährleisten die Fahrtendurchführung mit betriebssicheren, den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden und konzessionierten Fahrzeugen.
III Vertragsabschluss
Ein Beförderungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Prinzipal-Express kommt durch schriftliche, mündliche, telefonische, oder per E-mail erfolgte Anmeldung des Kunden und der Auftragsbestätigung des Prinzipal-Express zu Stande. Die Auftragsbestätigung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-mail erfolgen.
Abänderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen müssen als solche gekennzeichnet sein. Werden Aufträge zugunsten eines Dritten ausgeführt, ist die entsprechende Vergütung im Zweifel vom Auftraggeber zu entrichten
Grundlage des Vertrages sind die hier aufgeführten Beförderungs- und Haftungsbedingungen, der Leistungsumfang und der Beförderungspreis. Der Fahrgast, bzw. Auftraggeber erkennt diese uneingeschränkt an.
IV Rücktritt / Stornogebühren
Bei Rücktritt von einem Auftrag können dem Kunden bereits entstandene Kosten in Rechnung gestellt werden.
Bei Stornierung einer Stadtrundfahrt bis 48 Stunden vor Fahrtantritt werden dem Kunden keine Kosten berechnet. Bis 24 Stunden vor Leistungsbeginn trägt der Kunde 50% der Kosten des Fahrauftrages. Bei einer Stornierung von weniger als 24 Stunden oder ist der Fahrer bereits auf dem Weg zum Kunden oder am bestellten Ort und der Kunde tritt die Fahrt nicht an oder sagt den Service ab, wird das volle Auftragsvolumen berechnet.
Bei Buchung einer Sonderfahrt (z.B. einer Hochzeit etc.) fallen bei einer Stornierung bis zu einer Woche vor Fahrtantritt keine Kosten an, bei 3 Tagen vor Fahrtantritt werden 50% der Kosten in Rechnung gestellt und bei einer Stornierung 24 Stunden vor dem Termin oder später wird das volle Auftragvolumen berechnet.
V Beförderungsbedingungen
Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur zu den vereinbarten Zeiten. In der Regel kann der Fahrer nicht mehr als ca. 10 Minuten über die vereinbarte Abholzeit hinaus warten, um Folgeaufträge nicht zu gefährden wenn es sich um die Buchung einer Stadtrundfahrt handelt.
Kinder unter 10 Jahren werden nur in Begleitung eines Erwachsenen befördert. Da es sich bei den Fahrzeugen des Prinzipal-Epress um offene Gefährte handelt, ist das Aufstehen während der Fahrt untersagt.
VI Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sorgsam mit dem Fahrzeug umzugehen und den Innenraum nicht zu verschmutzen. Für Verunreinigungen oder Beschädigungen des Fahrzeuges können dem Kunden die Reinigungs-, bzw. Reparaturkosten zzgl. der Fahrzeugausfallkosten in Rechnung gestellt werden. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Wird der Fahrer durch ein Verhalten des / der Fahrgäste so gestört, dass ihm ein sicheres und konzentriertes Führen des Fahrzeuges gefährdet erscheint, kann der Beförderungsvertrag mit sofortiger Wirkung mündlich beendet werden, ohne dass es einer weiteren Mitteilung bedarf.
VII Haftung
Der Prinzipal-Express haftet nicht für Übermittlungsfehler und für die Folgen von Verspätungen durch Verkehrsdichte, Staus, wetterbedingte Straßen- und Verkehrsverhältnisse, Unfall, oder höhere Gewalt. Sollte der Prinizpal-Express durch höhere Gewalt den Auftrag nicht erfüllen können, beschränkt sich die Haftung auf bereits entrichtete Zahlungen viagra gdzie kupic.
Der Prinzipal-Express haftet für alle dem Kunden schuldhaft, d.h. vorsätzlich und fahrlässig zugefügten Schäden, soweit eine Deckung des Schadens im Rahmen der für den entsprechenden PKW abgeschlossenen Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung besteht.
Im Falle des Verzuges trifft eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ein.
VIII Fahrpreis
Beförderungspreis und die Leistung richten sich nach der jeweils geltenden Preisliste des Prinzipal-Express, bzw. nach dem vereinbarten Preis. Die Berichtigung von Kalkulations- und Berechnungsirrtümern bleibt vorbehalten. Der maßgebliche Fahrpreis ist – wenn nichts anderes vereinbart – sofort nach Fahrtbeendigung in bar, ohne Abzug / Skonto zu entrichten.
Bei Sonderfahrten kann vor Fahrtbeginn eine angemessene Vorauszahlung auf den vereinbarten oder geschätzten Fahrpreis verlangt werden. Etwaige Zusatzkosten wie Parkgebühren, Anreise, Hotelübernachtungen, Transport der Fahrezuge oder ähnliches werden gesondert in Rechnung gestellt.
Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet. (§288 BGB). Wird bei Verzug des Kunden ein Inkassobüro beauftragt, so hat der Kunde die sich hieraus ergebenen Kosten zu tragen.
IX Datenschutz
Wir verpflichten uns, die uns überlassen Daten nur zum Zweck der Leistungserbringung, der Bearbeitung von Anfragen, Erstellung von Angeboten oder Rechnungen zu verwenden und entsprechend vertraulich zu behandeln.
X Schlussbestimmung
Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer der hier aufgeführten Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass in diesen Fällen eine Regelung eintritt, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt für mögliche Lücken im Vertrag.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen in den Fahrzeugen, bzw. im Betriebssitz zur Einsichtnahme aus.